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   BFH, 03.02.1976 - VIII R 156/74   

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https://dejure.org/1976,818
BFH, 03.02.1976 - VIII R 156/74 (https://dejure.org/1976,818)
BFH, Entscheidung vom 03.02.1976 - VIII R 156/74 (https://dejure.org/1976,818)
BFH, Entscheidung vom 03. Februar 1976 - VIII R 156/74 (https://dejure.org/1976,818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 117, 573
  • NJW 1976, 912
  • BStBl II 1976, 573
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.12.1973 - VIII R 207/71

    Schranktrennwand - Aufwendungen - Raumteiler - Zweifamilienhaus -

    Auszug aus BFH, 03.02.1976 - VIII R 156/74
    Mit der - vom FG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassenen - Revision rügt das FA unrichtige Anwendung von § 7b EStG und macht geltend, nach dem Urteil des BFH vom 11. Dezember 1973 VIII R 207/71 (BFHE 112, 247 , BStBl 2.1974, 477) könne von den Kosten für eine Schranktrennwand eine Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7b EStG nicht vorgenommen werden.

    Entgegen der Auffassung im BFH-Urteil VIII R 207/71 müßten Aufwendungen für eine Schranktrennwand, ähnlich wie Kosten zB für Teppichböden, zu den nach § 7b EStG abschreibungsbegünstigten Herstellungskosten gerechnet werden.

    Wie der erkennende Senat in dem Urteil VIII R 207/71 entschieden hat, sind Ausgaben für ein derartiges Wirtschaftsgut keine nach § 7b EStG abschreibungsbegünstigten Herstellungskosten, weil ein solches Wirtschaftsgut nicht der Herstellung eines Wohngebäudes dient, sondern in einem nicht nur unbedeutenden Umfange die Funktion der Wohnungseinrichtung erfüllt.

  • BFH, 11.03.1975 - VIII R 23/70

    Ein gemischtgenutztes Gebäude ist fertiggestellt i. S. des § 7b EStG, wenn der

    Auszug aus BFH, 03.02.1976 - VIII R 156/74
    Bewohnbar ist ein Gebäude oder der Teil eines Gebäudes dann, wenn Fertigstellung in dem Sinne gegeben ist, daß ein Beziehen der zu Wohnzwecken bestimmten Räume zumutbar ist (vgl dazu das Urteil des Senats vom 11. März 1975 VIII R 23/70 , BFHE 115, 449, BStBl 2.1975, 659, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 09.07.1969 - I R 188/67

    Anschlußrevision - Mündliche Verhandlung - Finanzgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus BFH, 03.02.1976 - VIII R 156/74
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann der Revisionsbeklagte auch noch nach Ablauf der für die Einlegung und Begründung der Revision bestimmten Fristen (§ 120 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) eine unselbständige Anschlußrevision einlegen (vgl Urteil vom 9. Juli 1969 I R 188/67 , BFHE 96, 397, BStBl 2.1969, 690).
  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 120/72

    Erwerb einer Eigentumswohnung - Vermietung der Eigentumswohnung - Spätere

    Auszug aus BFH, 03.02.1976 - VIII R 156/74
    Es ist zwar richtig, daß die Einfamilienhaus-Verordnung mit ihrem auf den Grundbetrag begrenzten Schuldzinsenabzug frühestens ab Bezugsfertigkeit des Gebäudes anwendbar ist (vgl dazu die Urteile des Senats vom 21. Januar 1975 VIII R 101/70 , BFHE 115, 209 , BStBl 2.1975, 503; vom 26. August 1975 VIII R 120/72 , BFHE 117, 54 , BStBl 2.1976, 9).
  • BFH, 11.12.1973 - VIII R 11/71

    Einbauschrank - Kosten - Abschreibungsbegünstigte Herstellungskosten -

    Auszug aus BFH, 03.02.1976 - VIII R 156/74
    Die Kläger übersehen, daß ein Teil der von ihnen aufgeführten Gegenstände - zB Teppichboden, nicht als Ersatz für lose Teppiche, sondern als Fußboden - als der Ausstattung eines zeitgemäßen Wohnansprüchen objektiv genügenden Gebäudes dienend angesehen werden, während andere Gegenstände - zB Besen- oder Schuhschränke - der Wohnungseinrichtung zuzurechnen sind (vgl das Urteil des Senats vom 11. Dezember 1973 VIII R 11/71 , BFHE 112, 244 , BStBl 2.1974, 476).
  • BFH, 21.01.1975 - VIII R 101/70

    Einfamilienhaus - Verpflichtung des Käufers - Anrechnung auf Kaufpreis - Damnum -

    Auszug aus BFH, 03.02.1976 - VIII R 156/74
    Es ist zwar richtig, daß die Einfamilienhaus-Verordnung mit ihrem auf den Grundbetrag begrenzten Schuldzinsenabzug frühestens ab Bezugsfertigkeit des Gebäudes anwendbar ist (vgl dazu die Urteile des Senats vom 21. Januar 1975 VIII R 101/70 , BFHE 115, 209 , BStBl 2.1975, 503; vom 26. August 1975 VIII R 120/72 , BFHE 117, 54 , BStBl 2.1976, 9).
  • BFH, 07.04.1987 - IX R 140/84

    Verfahren - Revision - Revisionsbegründung - Einfamilienhaus - Beginn der

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheide sich im Streitpunkt erheblich von dem Fall, über den der BFH im Urteil vom 3. Februar 1976 VIII R 156/74 (BFHE 117, 573, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz bis 1974, § 21 Abs. 2, Rechtsspruch 35) zu entscheiden gehabt habe, wie ausgeführt wird.

    Eine Wohnung sei nur dann nicht vorhanden, wenn das Haus leer stehe, gewerblichen oder beruflichen Zwecken diene oder unbewohnbar und ein Bezug auch nicht zumutbar sei (Urteil in BFHE 117, 573, StRK, Einkommensteuergesetz bis 1974, § 21 Abs. 2, Rechtsspruch 35).

    Eine Ausnahme hiervon kommt nur in Betracht, wenn die Wohnung im Zeitpunkt des Einzugs nicht bewohnbar ist, der Bezug also unzumutbar erscheint (vgl. Urteil in BFHE 117, 573, StRK, Einkommensteuergesetz bis 1974, § 21 Abs. 2, Rechtsspruch 35).

  • BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86

    Bei Verlustzuweisungsgesellschaften wird Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht

    Dies ist jedoch auch nicht erforderlich, da jede Erklärung ausreicht, die den Willen des Anschlußrevisionsklägers zum Ausdruck bringt, ebenfalls eine Änderung des angefochtenen Urteils zu erreichen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Februar 1976 VIII R 156/74, BFHE 117, 573, 575).
  • BFH, 09.11.1994 - XI R 33/93

    Ablehnung des Antrags auf Durchführung der Betriebsprüfung in den Geschäftsräumen

    Sie kann darin liegen, daß der Kläger mehr beantragt als die Zurückweisung der Revision (BFH-Urteile vom 3. Februar 1976 VIII R 156/74, BFHE 117, 573; vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564).
  • BFH, 01.08.1996 - VIII R 49/94

    Gesetzlicher Parteiwechsel bei Umstrukturierung der Zuständigen Finanzamtsgebiete

    Die vom FA form- und fristgerecht eingelegte Revision ist als selbständige Anschlußrevision zulässig (vgl. BFH-Urteil vom 3. Februar 1976 VIII R 156/74, BFHE 117, 573, 575, m. w. N.).
  • BFH, 24.10.1978 - VIII R 201/73

    Schuldzins - Eigennutzung - Einfamilienhaus - Grundbetrag - Werbungskosten

    (1) Die Vorinstanz ist für die Beurteilung der Streitfrage rechtlich zutreffend von der Rechtswirksamkeit der Vorschriften der Einfamilienhaus-Verordnung und ihrem Eingreifen ab Bezug des Einfamilienhauses durch die Kläger am 6. Mai 1972 ausgegangen (zur Rechtsgültigkeit der Einfamilienhaus-Verordnung: Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 3. Dezember 1958 1 BvR 488/57, BVerfGE 9, 3, BStBl I 1959, 68; zur Anwendung ab Bezug: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. August 1975 VIII R 120/72, BFHE 117, 54, BStBl II 1976, 9; vgl. auch BFH-Urteile vom 21. Januar 1975 VIII R 101/70, BFHE 115, 209, BStBl II 1975, 503; vom 11. März 1975 VIII R 23/70, BFHE 115, 449, BStBl II 1975, 659, mit Nachweisen; vom 3. Februar 1976 VIII R 156/74, BFHE 117, 573; ständige Rechtsprechung).
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